Grundlagenermittlung

  • Erstgespräch und Beratung über die Vorgehensweise
  • Ausheben der notwendigen Unterlagen, Einsichtnahme in Grundbuch und Bauakt
  • Lokalaugenschein und Bestandsaufnahme, wenn erforderlich Naturmaßaufnahme

Herstellung eines baulichen Konsens

  • Einreichung bei Neubau von Objekten (Konsensplan)
  • Einreichung oder Bauanzeige bei Bestandsänderungen bzw. Umbau (Konsensberichtigung) Bestandsfeststellung bei Objekten über 30 jährigen Bestandes (Konsenserwirkung)
Nutzwertgutachten
wolfgang.mayr.architekten - Staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker - Marktgasse 45 / Lokal R04, 1090 Wien
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