Grundlagenermittlung
- Erstgespräch und Beratung über die Vorgehensweise
- Ausheben der notwendigen Unterlagen, Einsichtnahme in Grundbuch und Bauakt
- Lokalaugenschein und Bestandsaufnahme, wenn erforderlich Naturmaßaufnahme
Herstellung eines baulichen Konsens
- Einreichung bei Neubau von Objekten (Konsensplan)
- Einreichung oder Bauanzeige bei Bestandsänderungen bzw. Umbau (Konsensberichtigung) Bestandsfeststellung bei Objekten über 30 jährigen Bestandes (Konsenserwirkung)
